Fragen & Antworten
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Ihr Kfz-Experte in Düren und Umgebung.
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro
Häufig gestellte Fragen
Der KFZ-Sachverständige nimmt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind und ermittelt den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der KFZ-Versicherung erstatten zu lassen.
Hier empfehlen wir immer die leicht gesagten, doch manchmal natürlich schwer fallenden Worte „Ruhe bewahren“. Schließlich bildet ein Unfall besondere und schwere Umstände, bei denen in erster Linie der Mensch im Vordergrund stehen sollte.
Aber auch bei den folgenden Umständen und Gesprächen mit Unfallgegnern, Polizei, Zeugen oder Versicherungen macht es Sinn, sich nicht einschüchtern zu lassen. Halten Sie im Fahrzeug Stift und Papier bereit, um die wesentliche Daten vom Unfallverursacher und vom Fahrzeug des Unfallverursachers festzuhalten. Sie können auch gerne Ihr Handy nutzen, um diverse Fotos von der Unfallsituation und den beteiligten Fahrzeugen festzuhalten oder nehmen Sie noch an der Unfallstelle mit uns Kontakt auf. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Bei ungeklärter Schuldfrage empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zur Vermeidung möglicher Kosten für das KFZ-Gutachten führen wir eine kostenlose Beweissicherung für Sie durch. Wir nehmen den Unfallschaden an Ihrem Kraftfahrzeug auf und dokumentieren den Unfallhergang ordnungsgemäß.
Natürlich stehen Ihnen sämtliche Leistungen im Bereich KFZ-Gutachtenerstellung zur Verfügung, wenn Ihre Unschuld zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich festgestellt wird.
Ganz einfach: Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde.
Dann haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, der sich mit Ihrem persönlichen Fall befasst. Ihr Unfallschaden wird von uns genau inspiziert und dokumentiert. Berücksichtigt werden dabei nicht nur die entstandenen Schäden am Unfallfahrzeug, sondern auch weitere anfallende erstattungspflichtige Kosten, wie etwa Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, etc.
Die Kosten für das Gutachten werden Ihnen entsprechend dem Verhältnis Ihrer Unschuld von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sie können die Kosten auch an uns abtreten, woraufhin wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie brauchen nicht in Vorleistung treten. Zögern Sie nicht, uns Ihren Fall zu schildern. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich.
Es kommt oft vor, dass geschädigte Personen selbst mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt treten. Der Nachteil ist klar: Sie verhandeln dabei mit der Partei, die für den Ihnen entstandenen Schaden zu haften hat und demnach ein natürliches Eigeninteresse daran hat, die entstehenden Kosten und Aufwendungen möglichst gering zu halten.
Freie, unabhängige verbandgeprüfte und anerkannter KFZ-Sachverständige und -Unfallgutachter sind nicht an Versicherungen gebunden und haben den Fokus ganz klar auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, steht Ihnen unter anderem Folgendes zu:
- Reparaturkosten
- Kosten für den KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständigen
- Kosten für den Rechtsanwalt
- Unfallpauschale
- Eventuell eingetretene Wertminderung Ihres Kraftfahrzeuges
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Abschleppkosten
- Anmeldekosten und Abmeldekosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
Bei einer Schadensumme bis etwa 750,00 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Bei der Taxierung der Schadensumme hilft Ihnen Ihr Sachverständiger.
Ihr Sachverständiger entscheidet ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sobald größere Lackschäden vorliegen, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind, liegt in der Regel kein Bagatellschaden mehr vor.
In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie freie Werkstattwahl. Eine Weisungspflicht der gegnerischen Versicherung besteht nicht.
Es besteht im Haftpflichtschadenfall jedem Kunden ein Anwalt zu und wird wird natürlich von der regulierenden Versicherung gezahlt. Ratsam ist es natürlich, im Fall der unklaren Rechtslage.
Sie haben noch Fragen?
Kein Problem. Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.